Notfallhinweise
Psychotherapie in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung ist eine langfristig angelegte, sorgfältig geplante, vorbereitete und für ihre Abrechnungsfähigkeit vor ihrer Durchführung genehmigungspflichtige Leistung und dient insofern nicht primär der Behandlung von Notfällen.
Wenn bei Ihnen ein Notfall vorliegt, dann wenden Sie sich bitte an den sie behandelnden Arzt oder einen Notarzt, der dann die weiteren Maßnahmen veranlassen kann.